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   BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22   

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https://dejure.org/2022,11683
BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,11683)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2022 - 6 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,11683)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 6 StR 115/22 (https://dejure.org/2022,11683)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; § 30 Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Verhältnis von Betäubungsmitteldelikten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begehung der Betäubungsmitteldelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Begehung der Betäubungsmitteldelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22
    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 628/87

    Vorsätzliche räuberische Erpressung trotz Begehung in dem Glauben, dass der

    Auszug aus BGH, 04.05.2022 - 6 StR 115/22
    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, BGHR StGB § 113 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 497/23
    Denn während seiner Widerstandshandlungen verübte er Teilakte des Handeltreibens und er wollte sich durch die Tat im Besitz der Betäubungsmittel halten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 6 StR 115/22).
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 71/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und

    Damit stehen der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und die Körperverletzung zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit, weil der Angeklagte während seiner Widerstandshandlungen Teilakte des Handeltreibens verübte; überdies ist anzunehmen, dass er sich durch die Tat im Besitz der Betäubungsmittel und des Bargelds halten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 6 StR 115/22 mwN).
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